Wer im Glashaus sitzt....
Veröffentlicht auf 3. Juli 2013
Fortgesetzte Überwachung
Als 1968 die Überwachung von Telekommunikation und Postverkehr durch die Notstandsgesetze auf eine legale Grundlage gestellt wurde, traf die damalige Bundesregierung mit den West-Alliierten mehrere Geheimabkommen, die ihnen den fortgesetzten Zugriff auf die Post der Bundesbürger ermöglichten. Diese Geheimverträge, so ein Bericht des ZDF-Fernsehmagazins Frontal 21 vom 20. November 2012, sind bis heute gültig. Wenn das stimmt, dann wäre die Bundesrepublik auch nach der sogenannten Wiedervereinigung kein souveräner Staat und würde die privaten Daten ihrer Bürger der Neugier nicht nur eigener, sondern auch fremder Geheimdienste ausliefern. Auf diesbezügliche Nachfragen der Frontal21-Redaktion antworteten mehrere Bundesministerien entweder gar nicht oder ausweichend, so die Aussage der ZDF-Journalisten.
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Überwachungsstaat BRD: Postgeheimnis unter alliierter Kontrolle ausgehebelt
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